Denkmalschutz – Bewahren und Beleben

 

Als promovierte Historikerin fühle ich mich schon seit jeher von den vergangenen Zeiten fasziniert. So liegt es nahe, dass ich mich seit Beginn meiner ersten Amtszeit bei meiner Arbeit im Landtag gerne und mit viel Leidenschaft für den Denkmalschutz einsetzte. Ich vertrete einen Denkmalschutz mit Augenmaß, der undogmatisch nach Lösungen für jeden Einzelfall sucht. Genauso, wie jedes Gebäude eine eigene Geschichte hat, muss auch bei der Frage mit dem Umgang und der Nutzung des Denkmals eine individuelle Fallbetrachtung stattfinden. Die Beteiligung aller Betroffener, vernünftige Lösungen und die Berücksichtigung von Umweltaspekten führen zu einem modernen, umweltverträglichen Denkmalschutz.

Geschichte erlebbar machen – durch Denkmalschutz

Unser kulturelles Erbe prägt unsere Gesellschaft. Aber nicht nur immateriell, auch alles was uns umgibt und wie es aussieht, welche Begebenheiten es erzählen kann, beeinflusst uns jeden Tag. Deshalb ist es wichtig, dass neben moderner Architektur auch „das Alte“ noch seinen Platz hat. Dafür setze ich mich als Denkmalschützerin ein. Allerdings möchte ich nicht erhalten um des Erhaltens Willen. Denkmäler sollen lebendig und erlebbar sein. Als Zeugen der Vergangenheit sind sie auch für zukünftige Generationen wichtig. Wo es geht setze ich mich deshalb dafür ein, dass Denkmäler für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Denkmäler erhalten – Klima retten

Ein moderner Denkmalschutz passt sich den Gegebenheiten an und bremst nicht. Die Sanierung alter Gemäuer kann nicht bedeuten, dass man die Dämmgewohnheiten von Anno Dazumal imitiert. Hier sähe ich gerne wie von Seiten des staatlichen Denkmalschutzes neue Wege geebnet werden und innovative Ideen besser gefördert und angeregt werden. Gerade in diesem Bereich kann es eine fruchtbare Kombination von Modernität und Altem geben, die den Denkmalschutz für alle attraktiver macht.

Leerstand und Verfall bekämpfen

Es kann von niemandem gewollt werden, dass Gebäude absichtlich dem Verfall preisgegeben werden. Aber es gibt in Bayern eine nicht unbeträchtliche Anzahl von sanierungsbedürftigen Denkmälern. Hier möchte ich Wege finden, diese Zeitzeugen vor weiterem Verfall zu bewahren. Gerade in Zeiten von Wohnungsnot und Mietpreisexplosionen muss es möglich sein, auch Denkmäler sinnvoll und mit Bedacht einer Nutzung zuzuführen. Ich unterstütze Sie gerne bei der Suche nach individuellen Lösungen für denkmalgeschützte Objekte.

Denkmalfrevel in Bayreuth

Ortstermin im Bayreuther Ortsteil Rödensdorf - Aufgrund einer Petition befasst sich der Ausschuss Wissenschaft und Kunst mit einem dreisten Fall des Denkmalfrevels.

18.05.20 –

Ein erbärmliches Bild bot sich den Anwesenden beim Ortstermin im Bayreuther Ortsteil Rödensdorf: Beim denkmalgeschützten Sandstein- und Fachwerkhaus im Ortszentrum ist das Dach komplett eingestürzt und die detailreiche Fachwerkfassade im 1. Obergeschoss („Zierfachwerk von herausragender Bedeutung“) ist zur Hälfte verschwunden.

Der Ortstermin kam zustande aufgrund einer Petition durch den Verein „Rettet die Fachwerk- und Sandsteinhäuser! e.V.“, vertreten durch die 1. Vorsitzende Brigitte Trausch. Eingeladen hatte der Vorsitzende des verantwortlichen Ausschusses Wissenschaft und Kunst im Bayerischen Landtag, Robert Brannekämper (München) zusammen mit der Co-Berichterstatterin Dr. Sabine Weigand (Schwabach). Gekommen waren neben einer großen Anzahl interessierter Vereinsmitglieder die örtliche Wahlkreisabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer sowie Vertreter der beteiligten Behörden.

Alle waren sich einig, dass der massive Verfall des ortsbildprägenden Gebäudes ein Jammer sei, der sich nirgends wiederholen dürfe. Darüber, wie es dazu kommen konnte und mit welchen Maßnahmen ein derartiger Denkmalfrevel zukünftig verhindert werden könne, wurde in der Runde heftig diskutiert.

Frau Dietel als Vertreterin der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Bayreuth berichtete, dass man lange im einvernehmlichen Austausch mit dem Eigentümer des Anwesens gewesen sei. Nach Vorliegen eines Bestandsgutachtens (2016, Kostenschätzung für die Sanierung ca. 1 Mio €) sei der Kontakt zum Eigentümer jedoch komplett abgerissen. Angeordnete Notsicherungen wurden nicht durchgeführt. Verhängte Zwangsgelder in Höhe von ca. 8750 € bzw. 13.000 € wurden teilweise bezahlt.

Der Referent des Landesamts für Denkmalpflege versicherte: „Wir haben alles getan, was möglich war!“ Angesichts des baulichen Zustands dieses Hauses ist das schwer nachzuvollziehen. Auch der These, an dieser Stelle handle es sich um einen extremen Einzelfall, wurde von den Landtagsabgeordneten mit Beispielen aus deren Arbeitsalltag widerlegt.

Es war für alle Beteiligten offensichtlich, dass hier ein sanierungsunwilliger Eigentümer den Verfall des Gebäudes billigend in Kauf nimmt. Leider spielen zeitintensive Verwaltungsabläufe solchen Eigentümern in die Karten. Robert Brannekämper sprach sogar von einem „Multiorganversagen aller damit befassten Behörden, das ich nicht mehr mitmachen will“.

Sabine Weigand fordert ein schärferes Denkmalschutzgesetz, mit dem es besser möglich werde, unwillige Besitzer dazu zu bringen, notwendige Sanierungen zeitnah auszuführen oder aber das gefährdete Gebäude zu veräußern. Bei Denkmalspekulanten, die absichtlich auf einen Abriss hinarbeiten, solle im Extremfall auch die gesetzlich vorgesehene Enteignung durchgeführt werden. „Ein Verfallen-lassen darf keine Option mehr sein!“ Ihre Anfrage an die Staatsregierung brachte das Ergebnis, dass es in Bayern bisher keine Enteignung aus Denkmalschutzgründen gab. „Wenn wir unsere eigenen Gesetze nicht konsequent anwenden, leisten wir Denkmalfrevel geradezu Vorschub“, so Weigand. Ihr Kollege Brannekämper ergänzt: „Im Straßenverkehr werden Verstöße ja auch geahndet.“

Bezirksheimatpfleger Prof. Dr. Günter Dippold forderte einen strengeren und schnelleren Vollzug im Denkmalschutz. Bauliche Notsicherungen von Denkmälern müssen rechtzeitig, wie es das Bayerische Denkmalschutzgesetz vorsieht, von behördlicher Seite beauftragt werden, wenn Eigentümer unwillig seien.

Die beiden Abgeordneten wollten angesichts des schlechten Zustands keine Prognosen zur Sanierung des Gebäudes abgeben. Doch sie ließen die Anwesenden mit der Versicherung zurück, alles dafür zu tun, dass sich Denkmalfrevel für Eigentümer nicht lohnen dürfe und dass „Recht und Gesetz auch in der Denkmalpflege vollzogen werden müsse“, so Brannekämper wörtlich. 

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Denkmalfrevel | Denkmalschutz

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