Transparenz ist eine der zentralen Forderungen von uns GRÜNEN, nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung, Verwaltungsakte oder in der Energiepolitik, sondern sie ist mir auch ein persönliches Anliegen, gerade wenn es um meine Einnahmen als Ihre Landtagsabgeordnete geht.
In Art. 5 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes ist das Einkommen der Abgeordneten geregelt:
Ein Mitglied des Bayerischen Landtags erhält als steuerpflichtiges Einkommen eine Entschädigung, die zwölfmal im Jahr gezahlt wird. Sie beträgt ab 1. Juli 2026 monatlich 10 595,07 Euro. Die Entschädigung beträgt für die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags das Zweifache, für stellvertretende PräsidentInnen das Eineinhalbfache der Entschädigung.
Die Entschädigungen werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres an die Einkommensentwicklung angepasst, die jeweils vom Juli des abgelaufenen Jahres gegenüber dem Juli des vorangegangenen Jahres eingetreten ist.
Maßstab für die Anpassung ist die Veränderung einer gewogenen Maßzahl der Einkommensentwicklung in Bayern, die sich zusammensetzt aus
Die Anpassungen jeweils zum 1. Juli erfolgen um ein Jahr zeitversetzt zur allgemeinen Preis- und Einkommensentwicklung. Die Indices errechnet das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Einkommensentwicklung von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Diese Regelung gilt seit 1996 und wurde in Abstimmung mit der Diätenkommission getroffen. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Gremium aus sieben Mitgliedern, die nicht dem Bayerischen Landtag oder einer anderen gesetzgebenden Körperschaft angehören dürfen. Diesen vom Parlament unabhängigen Berechnungsmodus hat der Landtag zu Beginn der Legislaturperiode 2008 als Gesetz beschlossen.
Neben der Entschädigung erhalten Abgeordnete des Bayerischen Landtags nach Art. 6 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes eine Kostenpauschale. Die Kostenpauschale ist dafür da, Aufwendungen zu bestreiten, die das Mandat mit sich bringt. Darunter fallen zum Beispiel die Miete für ein Büro im Wahl- oder Stimmkreis, Ausgaben für Porto, Telefon, Reinigung, Büromaterial, Fachliteratur und Ausgaben für mandatsbedingte Fahrten innerhalb Bayerns. Mit der steuerfreien Kostenpauschale sind alle Werbungskosten abgegolten, die ein*e Arbeitnehmer*in über die Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen kann.
Die Kostenpauschale beträgt ab dem 1. Juli 2026 monatlich 4 415,02 Euro. Auch sie wird wie die Entschädigung jeweils zum 1. Juli eines Jahres angepasst, wobei sich die Anpassung hier an der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern bemisst.
In jeder Wahlperiode kann ein Mitglied des Bayerischen Landtags auf Antrag für mandatsbedingte Informations- und Kommunikationseinrichtungen einschließlich der entsprechenden Schulungen gegen Nachweis bis zu 15.000 Euro erstattet erhalten, wobei ein Eigenanteil von 15 v. H. zu leisten ist.
Die Mitglieder des Bayerischen Landtags haben das Recht zur freien Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Bayern.
Dienstreisen im Auftrag des Bayerischen Landtags können von Mitgliedern des Bayerischen Landtags mit dem Flugzeug oder Schlafwagen durchgeführt werden. Für Dienstreisen wird Reisekostenvergütung nach dem Bayerischen Reisekostengesetz gewährt.
Auf Antrag werden einem Mitglied des Bayerischen Landtags zur Unterstützung seiner parlamentarischen Arbeit Kosten für Arbeits-, Dienst- und Werkverträge in dem im Haushaltsgesetz vorgesehenen Umfang gegen Nachweis erstattet. Die Abrechnung der Gehälter und anderen Aufwendungen für Mitarbeiter sowie entsprechender Dienst- und Werkverträge erfolgt durch das Landtagsamt.
Nicht erstattungsfähig sind Kosten für Verträge mit Personen, die mit dem Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum vierten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren; dies gilt auch für Verträge mit Personen, die mit einem anderen Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren. Lebenspartner im Sinn des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder Personen, die mit einem Mitglied des Bayerischen Landtags in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, stehen Ehegatten gleich.
Für meine ehrenamtliche Arbeit als Stadtratsmitglied erhalte ich eine Aufwandsentschädigung von monatlich 516,26 Euro. Ergänzend kommt ein Sitzungsgeld von je 40,00 € für die Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse dazu.
Ich bin als denkmalpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Mitglied des bayerischen Landesdenkmalrats. Pro Sitzung erhalte ich eine Aufwandsentschädigung von 25,56 Euro. Der Landesdenkmalrat tagt ein Mal pro Monat.
Durch meine Arbeit als freie Autorin erziele ich Einkünfte aus dem Verkauf meiner Bücher. Dieses Einkommen sicherte vor meiner Arbeit als Landtagsabgeordnete meinen Lebensunterhalt. Ich habe 10 Romane veröffentlicht und erhalte gemäß meines Verlagsvertrags pro verkauftem Exemplar einen Anteil vom Ladenpreis des Buches. Selbstverständlich unterliegen diese Einkünfte der Steuerpflicht.
Meine Spenden an die Partei für das Jahr 2024 beliefen sich auf 26 223,15 Euro.
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