Dr. Sabine Weigand

Mitglied des Bayerischen Landtags

Transparenz

Wie viel verdient eine Landtagsabgeordnete?

Transparenz ist eine der zentralen Forderungen von uns GRÜNEN, nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung, Verwaltungsakte oder in der Energiepolitik, sondern sie ist mir auch ein persönliches Anliegen, gerade wenn es um meine Einnahmen als Ihre Landtagsabgeordnete geht.

Entschädigung:

In Art. 5 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes ist das Einkommen der Abgeordneten geregelt:

Ein Mitglied des Bayerischen Landtags erhält als steuerpflichtiges Einkommen eine Entschädigung, die zwölfmal im Jahr gezahlt wird. Sie beträgt je Monat ab 1. Juli 2025 10.178 Euro. Die Entschädigung beträgt für die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags das Zweifache, für stellvertretende PräsidentInnen das Eineinhalbfache der Entschädigung.

Die Entschädigungen werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres an die Einkommensentwicklung angepasst, die jeweils vom Juli des abgelaufenen Jahres gegenüber dem Juli des vorangegangenen Jahres eingetreten ist.

Maßstab für die Anpassung ist die Veränderung einer gewogenen Maßzahl der Einkommensentwicklung in Bayern, die sich zusammensetzt aus

  1. dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich mit einem Anteil von 87,2 v. H.
  2. dem Monatsentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für das Tarifgebiet West im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in der höchsten Stufe mit einem Anteil von 6,2 v. H.
  3. den Bruttomonatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne Kinder) des Freistaates Bayern der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe mit einem Anteil von 6,6 v. H.

Die Anpassungen jeweils zum 1. Juli erfolgen um ein Jahr zeitversetzt zur allgemeinen Preis- und Einkommensentwicklung. Für 2025 war deshalb die Einkommens- und Preisentwicklung vom 1. Juli 2023 bis 1. Juli 2024 die Basis. Die Indices errechnet das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Einkommensentwicklung von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Diese Regelung gilt seit 1996 und wurde in Abstimmung mit der Diätenkommission getroffen. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Gremium aus sieben Mitgliedern, die nicht dem Bayerischen Landtag oder einer anderen gesetzgebenden Körperschaft angehören dürfen. Diesen vom Parlament unabhängigen Berechnungsmodus hat der Landtag zu Beginn der Legislaturperiode 2008 als Gesetz beschlossen.

Kostenpauschale:

Neben der Entschädigung erhalten Abgeordnete des Bayerischen Landtags nach Art. 6 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes eine Kostenpauschale. Die Kostenpauschale ist dafür da, Aufwendungen zu bestreiten, die das Mandat mit sich bringt. Darunter fallen zum Beispiel die Miete für ein Büro im Wahl- oder Stimmkreis, Ausgaben für Porto, Telefon, Reinigung, Büromaterial, Fachliteratur und Ausgaben für mandatsbedingte Fahrten innerhalb Bayerns. Mit der steuerfreien Kostenpauschale sind alle Werbungskosten abgegolten, die ein*e Arbeitnehmer*in über die Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen kann.

Die Kostenpauschale beträgt ab dem 01.07.2025 4.333 Euro. Auch sie wird wie die Entschädigung jeweils zum 1. Juli eines Jahres angepasst, wobei sich die Anpassung hier an der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern bemisst.

Informations- und Kommunikationseinrichtungen:

In jeder Wahlperiode kann ein Mitglied des Bayerischen Landtags auf Antrag für mandatsbedingte Informations- und Kommunikationseinrichtungen einschließlich der entsprechenden Schulungen gegen Nachweis bis zu 15.000 Euro erstattet erhalten, wobei ein Eigenanteil von 15 v. H. zu leisten ist.

Reisekosten:

Die Mitglieder des Bayerischen Landtags haben das Recht zur freien Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Bayern.

Dienstreisen im Auftrag des Bayerischen Landtags können von Mitgliedern des Bayerischen Landtags mit dem Flugzeug oder Schlafwagen durchgeführt werden. Für Dienstreisen wird Reisekostenvergütung nach dem Bayerischen Reisekostengesetz gewährt.

Personal:

Auf Antrag werden einem Mitglied des Bayerischen Landtags zur Unterstützung seiner parlamentarischen Arbeit Kosten für Arbeits-, Dienst- und Werkverträge in dem im Haushaltsgesetz vorgesehenen Umfang gegen Nachweis erstattet. Die Abrechnung der Gehälter und anderen Aufwendungen für Mitarbeiter sowie entsprechender Dienst- und Werkverträge erfolgt durch das Landtagsamt.

Nicht erstattungsfähig sind Kosten für Verträge mit Personen, die mit dem Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum vierten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren; dies gilt auch für Verträge mit Personen, die mit einem anderen Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren. Lebenspartner im Sinn des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder Personen, die mit einem Mitglied des Bayerischen Landtags in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, stehen Ehegatten gleich.

Weitere Einnahmen aus politischen Mandaten

Für meine ehrenamtliche Arbeit als Stadtratsmitglied erhalte ich eine Aufwandsentschädigung von monatlich 489,35 Euro. Ergänzend kommt ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse dazu, sowie als selbständig Tätige, eine Pauschalentschädigung von 10,-- € je Stunde Sitzungsdauer für den entstandenen Verdienstausfall.

Nebentätigkeiten

Durch meine Arbeit als freie Autorin erziele ich Einkünfte aus dem Verkauf meiner Bücher. Dieses Einkommen sicherte vor meiner Arbeit als Landtagsabgeordnete meinen Lebensunterhalt. Ich habe 10 Romane veröffentlicht und erhalte gemäß meines Verlagsvertrags pro verkauftem Exemplar einen Anteil vom Ladenpreis des Buches. Selbstverständlich unterliegen diese Einkünfte der Steuerpflicht.

 

Abgaben/Spenden an meine Partei

Meine Spenden an die Partei für das Jahr 2022 belaufen sich auf 21.180,42 Euro.

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