Denkmalschutz – Bewahren und Beleben

 

Als promovierte Historikerin fühle ich mich schon seit jeher von den vergangenen Zeiten fasziniert. So liegt es nahe, dass ich mich seit Beginn meiner ersten Amtszeit bei meiner Arbeit im Landtag gerne und mit viel Leidenschaft für den Denkmalschutz einsetzte. Ich vertrete einen Denkmalschutz mit Augenmaß, der undogmatisch nach Lösungen für jeden Einzelfall sucht. Genauso, wie jedes Gebäude eine eigene Geschichte hat, muss auch bei der Frage mit dem Umgang und der Nutzung des Denkmals eine individuelle Fallbetrachtung stattfinden. Die Beteiligung aller Betroffener, vernünftige Lösungen und die Berücksichtigung von Umweltaspekten führen zu einem modernen, umweltverträglichen Denkmalschutz.

Geschichte erlebbar machen – durch Denkmalschutz

Unser kulturelles Erbe prägt unsere Gesellschaft. Aber nicht nur immateriell, auch alles was uns umgibt und wie es aussieht, welche Begebenheiten es erzählen kann, beeinflusst uns jeden Tag. Deshalb ist es wichtig, dass neben moderner Architektur auch „das Alte“ noch seinen Platz hat. Dafür setze ich mich als Denkmalschützerin ein. Allerdings möchte ich nicht erhalten um des Erhaltens Willen. Denkmäler sollen lebendig und erlebbar sein. Als Zeugen der Vergangenheit sind sie auch für zukünftige Generationen wichtig. Wo es geht setze ich mich deshalb dafür ein, dass Denkmäler für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Denkmäler erhalten – Klima retten

Ein moderner Denkmalschutz passt sich den Gegebenheiten an und bremst nicht. Die Sanierung alter Gemäuer kann nicht bedeuten, dass man die Dämmgewohnheiten von Anno Dazumal imitiert. Hier sähe ich gerne wie von Seiten des staatlichen Denkmalschutzes neue Wege geebnet werden und innovative Ideen besser gefördert und angeregt werden. Gerade in diesem Bereich kann es eine fruchtbare Kombination von Modernität und Altem geben, die den Denkmalschutz für alle attraktiver macht.

Leerstand und Verfall bekämpfen

Es kann von niemandem gewollt werden, dass Gebäude absichtlich dem Verfall preisgegeben werden. Aber es gibt in Bayern eine nicht unbeträchtliche Anzahl von sanierungsbedürftigen Denkmälern. Hier möchte ich Wege finden, diese Zeitzeugen vor weiterem Verfall zu bewahren. Gerade in Zeiten von Wohnungsnot und Mietpreisexplosionen muss es möglich sein, auch Denkmäler sinnvoll und mit Bedacht einer Nutzung zuzuführen. Ich unterstütze Sie gerne bei der Suche nach individuellen Lösungen für denkmalgeschützte Objekte.

AzP

05.06.19 –

Ich frage die Staatsregierung:

"Welche Kommunen eine Umschichtung der Mittel von der Baudenkmalpflege (Kap. 15 74, Tit. 893 75) zur Bodendenkmalpflege sowie für zusätzliche Stellen am Landesamt für Denkmalpflege im Doppelhaushalt 2019/2020 gewünscht haben, wie von diesen Kommunen dieser Wunsch kommuniziert wurde und mit welcher Begründung sich die Staatsregierung diesem Wunsch angeschlossen hat?“

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Die angesprochene Mittelumschichtung betrifft im Jahr 2019 270,9 T €, im Jahr die von Kap. 1574 Tit. 893 75 (Baudenkmalpflege) nach Kap. 1574 Tit. 893 74 (Bodendenkmalpflege), und weitere 392,6 T €, die von Kap. 1574 Tit. 893 75 zur Gegenfi-nanzierung von Stellen und Stellenhebungen beim Landesamt für Denkmalpflege umgesetzt werden. Hintergrund hierfür sind nicht einzeln kommunizierte Wünsche bayerischer Kommunen. Vielmehr wurde von Seiten des Staatsministeriums für Wis-senschaft und Kunst im Zusammenhang mit Anfragen zur Haushaltsentwicklung bei der Denkmalpflege darauf hingewiesen, dass ein Grund für diese Mittelumschichtung der von den Kommunen mehrfach angezeigte erhöhte Bedarf in der Bodendenkmalpflege war. Die mit archäologischen Grabungen einhergehenden Kosten für die Bergung von Bodendenkmälern sowie deren Dokumentation werden seit Jahren intensiv diskutiert und führen zu Forderungen nach einer verringerten Kostenbelastung für die davon betroffenen kommunalen und privaten Grundstückseigentümer, die sich beispielsweise an das StMWK äußern. Die Umsetzung von Mitteln zur Gegenfinanzierung von Stellen und Stellenhebungen war erforderlich, um auf die gestiegenen Fallzahlen beim Landesamt für Denkmalpflege reagieren zu können.
München, den 5. Juni 2019

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