Dr. Sabine Weigand

Mitglied des Bayerischen Landtags

AzP Fördermittel im Entschädigungsfonds

25.09.19 –

Ich frage die Staatsregierung:
wie viele Fördermittel stehen aktuell im Entschädigungsfonds zur Verfügung, in wel-cher Höhe wurden bisher Negativzinsen auf die Mittel des Entschädigungsfonds bezahlt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren) und wie hoch ist die Anzahl und die jeweils beantragte Summe der sich aktuell in Bearbeitung befindenden Anträge (bitte Anträge aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

Zu den einzelnen Punkten wird Folgendes berichtet:

• Zur Verfügung stehende Fördermittel:
Die Beiträge des Freistaats Bayern einerseits und der bayerischen Städte und Gemeinden andererseits an das staatliche Sondervermögen Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz belaufen sich auf jeweils 13,5 Mio. € und somit auf insgesamt 27 Mio. € jährlich. Diesem Betrag hinzuzurechnen sind nicht verbrauchte Restmittel der Vorjahre, Rückflüsse in Form von Tilgungen und Zinsen für aus dem Entschädigungsfonds bewilligte Darlehen sowie nicht vollständig abgerufene Mittel aus bereits früher erfolgten Bewilligungen.
Zu Beginn des Jahres 2019 standen – unter Zusammenfassung aller o. g. Quellen – Mittel in Höhe von rd. 47 Mio. € für Bewilligungen zur Verfügung. Davon wurden vorab Mittel in Höhe von rd. 3 Mio. € für Voruntersuchungen, Kommunale Denk-malkonzepte sowie unmittelbare Maßnahmen (Art. 4 Abs. 3 BayDSchG) für Bewilligungen durch das BLfD reserviert. Für Einzelmaßnahmen wurden bisher (Stand: 24.09.2019) Mittel in Höhe von rd. 33 Mio. € bewilligt.
• Zahlung von Negativzinsen:
Negativzinsen müssen für die durch Bewilligungen gebundenen Mittel sowie für die noch nicht durch Bewilligungen gebundenen Mittel (s. dazu oben) bezahlt werden.
Im Zeitraum 2016 bis zum 24.09.2019 sind Negativzinsen angefallen, die sich wie folgt auf die einzelnen Jahre verteilen:
o 2016: 25.905,61 €
o 2017: 226.619,16 €
o 2018: 311.355,15 €
o 2019: 130.602,60 €
Die Vorhaltung des Sondervermögens ist zur belastbaren Begleitung von großen Instandsetzungsmaßnahmen für die Denkmaleigentümer unverzichtbar.

• Aktuell in Bearbeitung befindliche Anträge:
Zugrunde gelegt werden diejenigen Fälle, bei denen im Rahmen des mehrstufi-gen Verfahrens der Datenbogen durch das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst freigegeben wurde, da hiermit das Verfahren in Gang gesetzt wird. Derzeit (Stand: 24.09.2019) sind 51 Fälle mit einem Finanzierungsvolumen von rd. 39,8 Mio. € freigegeben, die sich wie folgt auf die Regierungsbezirke verteilen:
Oberbayern 11
Niederbayern 7
Oberpfalz 6
Oberfranken 9
Mittelfranken 7
Unterfranken 7
Schwaben 4
Eine weitere Differenzierung der Angaben ist in der Kürze leider nicht möglich.
München, den 25. September 2019

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