
19.03.26 –
Änderungsantrag
der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Dr. Sabine Weigand, Kerstin Celina, Ludwig Hartmann, Claudia Köhler, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Andreas Hanna-Krahl, Susanne Kurz, Eva Lettenbauer, Julia Post, Gabriele Triebel, Christian Zwanziger und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Haushaltsplan 2026/2027;
hier: Ins Handeln kommen: Unterstützung von Pilotprojekten für die Transformation von Sakralbauten im Landesamt für Denkmalpflege (Kap. 15 74 Tit. 684 75)
Drs. 19/9020
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 15 74 wird der Ansatz im Tit. 684 75 (Task Force Denkmalschutz) in den Jahren 2026 und 2027 von 500,0 Tsd. Euro um je 1.000,0 Tsd. Euro auf 1.500,0 Tsd. Euro erhöht.
Die zusätzlicheh Mittel stehen für Pilotprojekte zur Umnutzung von Sakralbauten zur Vefügung, von den Mitteln kann eine Stelle im Landesamt für Denkmalpflege finanziert werden.
Begründung:
Laut eigener Aussage werden die beiden großen christlichen Konfessionen in den nächsten Jahren bis zu 50 Prozent ihres Gebäudebestandes in Bayern nicht mehr halten können, darunter viele denkmalgeschützte Sakralbauten. Hier wird denkmalgerechte Umnutzung stattfinden müssen, um den Bestand dieser identitätsstiftenden Gebäude zu erhalten. Das Landesamt für Denkmalpflege spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Wir brauchen in Bayern Best-Practice-Beispiele, die aufzeigen, wie in guter Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege Sanierungen und Umnutzungen von Sakralbauten gelingen können. Diese Best-Practice-Beispiele können Vorbilder sein, Mut machen und Ansporn und Hilfe für weitere Transformationsprozesse geben. Sie können zu Lehrbeispielen werden und Wissen vermitteln, das späteren Projekten zugutekommen wird. Den überall vor Ort bestehenden Unsicherheiten, ob und wie so ein Prozess überhaupt bewerkstelligt werden kann, kann damit begegnet werden.
Dafür braucht es zusätzlich zu der bereits bestehenden zuständigen Stelle für Transformation von Sakralräumen die zeitnahe Schaffung einer Projektstelle, die zukünftige Pilotprojekte in die Umsetzung bringt. Für diese Umsetzung sollen die restlichen Finanzmittel des Sondervermögens als Fördermittel zur Verfügung stehen.
Der Freistaat Bayern nimmt damit seine Verantwortung wahr und sorgt vorausschauend für den Erhalt unserer kulturellen und baulichen Heimat.
Kategorie
Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.