Dr. Sabine Weigand

Mitglied des Bayerischen Landtags

„Landratsamt missachtet Denkmalschutzgesetz“

Abriss des Sattlerhauses in Bad Birnbach

14.11.24 –

Bsd Birnbach - Die Denkmalexpertin der Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, Dr. Sabine Weigand verurteilt aufs Schärfste den Abriss eines historischen Handwerkerhauses in Bad Birnbach. „Es ist gut, dass die Regierung von Niederbayern dem Landratsamt Rottal-Inn eine Rüge erteilt und die Abrissgenehmigung für das denkmalgeschützte Handwerkerhaus in Bad Birnbach für rechtswidrig erklärt hat“, sagt Sabine Weigand, die sich auch im Landesdenkmalrat für den Erhalt historischer Bausubstanz einsetzt. „Das bringt uns das wunderschöne Baudenkmal zwar nicht zurück, doch dass die Regierung dem Landratsamt seine ganz offensichtlichen Verfahrensfehler nicht einfach durchgehen lässt, ist ein wichtiges Signal. Denkmalfrevel wird gesehen und ist ganz sicher kein Imagegewinn für den Landkreis Rottal-Inn.“

Die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Rottal-Inn hatte eine Abrissgenehmigung für eine denkmalgeschützte Sattlerei aus dem 19. Jahrhundert in der Passauer Straße 7 in Bad Birnbach erteilt, ohne den zuständigen Heimatpfleger an dem Verfahren zu beteiligen. Auch die Stellungnahme der Gemeinde wurde nicht wie gesetzlich vorgeschrieben abgewartet. Das Landratsamt räumte Bad Birnbach eine Frist bis zum 8.11. 2024 ein, erteilte aber bereits am 14.10 2024 die Abrissgenehmigung.

Denkmalbehörde erschreckend gleichgültig

Sabine Weigand stellt fest: „Es ist erschreckend, wie gleichgültig der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamts Rottal-Inn ganz offensichtlich unser gebautes kulturelles Erbe und das historische Gesicht unserer bayerischen Heimat sind. Genauso erschreckend ist auch, dass man sich offenbar im Landratsamt nicht an gesetzliche Vorschriften gebunden fühlt. Und dass selbst nach der deutlichen Zurechtweisung durch die Regierung weder Bedauern noch Schuldbewusstsein geäußert wurden.“

Das Versagen des Landratsamts beginnt jedoch schon früher. Die Denkmalbehörde hat einfach zugesehen, während der Eigentümer jahrelang das alte Handwerkerhaus hat verfallen lassen – bis die Bausubstanz so schlecht war, dass eine Notsicherung auf Kosten des Steuerzahlers durchgeführt werden musste.

Dass der Landrat von Rottal-Inn jetzt in den Medien sein unrechtmäßiges Vorgehen noch verteidige und lediglich darauf poche, dass die Untere Denkmalschutzbehörde formal die Entscheidungsbefugnis habe, sei nur noch peinlich, sagt Weigand. „Wir brauchen ein Umdenken in den oft CSU-geführten Ämtern und Gemeinden in Bayern. Der Erhalt unserer Bausubstanz ist eine denkmalpflegerische und auch eine ökologische Aufgabe, weil es den hohen CO2-Ausstoß im Bausektor reduziert. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass hier endlich in Bayern ein politisches Umdenken stattfindet.“

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