Staatliche Behörden brauchen Nachhilfe im Fach Denkmalpflege

29.11.21 –

MdL Dr. Sabine Weigand fordert für die Bismarckstraße 4 in Erlangen ein neutrales Gutachten

Die denkmalpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion stellt klar: „Das Gebäude Bismarckstraße 4 in Erlangen darf nicht einfach abgerissen werden. Um über einen möglichen Abbruchantrag überhaupt abwägen zu können, muss grundsätzlich erst die Instandhaltungsfähigkeit des Gebäudes überprüft werden. Das ist überall gängige Praxis, und dem darf sich der Freistaat hier nicht entziehen.“ 

Der Eigentümer eines Baudenkmals lässt sehenden Auges dieses Denkmal über Jahre hinweg verfallen, kommt dem gesetzlich vorgeschriebenen Bauunterhalt nicht nach und will dann abreißen mit dem Argument, dass die Bausubstanz marode ist. Das klingt wie ein schlechter Scherz. Ist es aber leider nicht. Vor allem dann nicht, wenn dieser Eigentümer - mittelbar über die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg - der Freistaat ist.

„Innenminister Herrmann hält offenbar eine Radikallösung für das Mittel der Wahl. Das ist ein Schlag ins Gesicht der bayerischen Denkmalpflege“, kritisiert Sabine Weigand. „Muss denn nicht der Freistaat beim Umgang mit seinen Baudenkmälern eine Vorbildfunktion einnehmen und selber erst recht einhalten, was er von privaten Eigentümern fordert? Oder gelten hier andere Regeln?“

Die Denkmalexpertin stellt die Frage: „Sollte man nach der Causa Hupfla in Erlangen und München immer noch nicht gelernt haben, dass unser bauliches kulturelles Erbe ein schützenswertes Gut ist?“ Denn dafür wurde in Bayern vor fast 50 Jahren aus gutem Grund das Denkmalschutzgesetz ins Leben gerufen. Und nicht zuletzt deshalb hat kürzlich der Bayerische Landtag das Strafmaß für unrechtmäßige Abbrüche von Denkmälern deutlich verschärft und auf 5 Millionen Euro erhöht.

Dr. Sabine Weigand fordert für das Gebäude Bismarckstraße 4 ein neutrales Gutachten durch einen in der Denkmalpflege erfahrenen Tragwerksplaner. „Ziel dieses Gutachtens muss sein: die umfassende Bestandsaufnahme der historischen Bausubstanz, die Darstellung des statischen Systems des Baudenkmals, die Entwicklung eines statischen Instandhaltungskonzepts mit Erarbeitung von Varianten/Alternativen für die Instandsetzung. Unabdingbar ist dabei auch eine Kostenberechnung für die jeweiligen Sanierungsvarianten.“ Das alles mit dem Ziel, so viel wie möglich von der Bausubstanz zu erhalten. „Nur auf dieser Basis lassen sich die Verhältnismäßigkeit eines Abrisses und die finanzielle Zumutbarkeit einer Sanierung beurteilen. Wenn ein solches Gutachten den Beweis erbringt, dass ein Baudenkmal nicht mehr zu retten ist, kann man über einen Abbruch entscheiden. Aber nur dann.“

Im Übrigen: „Selbst im Falle eines Abbruchs wäre dann immer noch klar, dass der unterlassene Bauunterhalt durch den Eigentümer bzw. das Staatliche Bauamt schließlich erst dazu geführt hat, dass eine Sanierung nicht mehr möglich ist. Dies allein wäre schon skandalös genug.“

„Gehen wir aber erst einmal davon aus, dass die Bismarckstraße 4 erhalten werden kann. Dann sollte ein kluger Käufer auf jeden Fall vorher wissen, wie es um die Substanz des Baudenkmals bestellt ist. Auch deshalb braucht es ein denkmalfachliches Gutachten. Denn nur dieses schafft Klarheit über die Höhe der Sanierungskosten – was sich wiederum ganz entscheidend auf die Höhe des Kaufpreises auswirken dürfte“, stellt Weigand fest.

Eine Übernahme durch die Jüdische Gemeinde wäre für das Haus und die Stadtgesellschaft eine wunderbare Lösung“, meint Weigand. „Ich würde der Gemeinde von Herzen wünschen, dass dieses Projekt im Einvernehmen mit dem Denkmalschutz gelingt. Zumal neben dem denkmalgeschützten Haus noch ein nicht geschützter Anbau auf dem Grundstück steht. An seiner Stelle wäre ausreichend Platz für einen Synagogenraum, Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie Technikraum. So könnte mit der Unterstützung fachkundiger Architektinnen und Architekten eine wunderbare Symbiose entstehen.“

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Denkmalfrevel | Denkmalschutz | Forderungen

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