AzP „Denkmalschutz beim Kulturfonds Bayern“

25.11.21 –

Lange wurden auch durch den Kulturfonds Bayern Denkmalprojekte gefördert. Wir haben nachgefragt, warum nicht mehr. Hier ist die Antwort.

 

Anfrage der Abgeordneten Dr. Sabine Weigand, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN,
zum Plenum am 23.11.2021 ___________________________________________________________________
„Denkmalschutz beim Kulturfonds Bayern“


Ich frage die Staatsregierung:
„Aus welchen Gründen wurde der Förderbereich "Denkmalpflege" beim Kulturfonds Bayern abgeschafft, wie viele Mittel wurden in den letzten drei Jahren vor Aussetzung für Denkmale ausgeschüttet und auf wessen Veranlassung wurde der Förderbereich herausgenommen?“


Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Das StMWK hat sowohl dem Ministerrat als auch den Landtagsausschüssen (Wissenschaft und Kunst sowie Staatshaushalt und Finanzfragen) mit Vorlage des Verteilungsvorschlags für den Kulturfonds 2018 vorgeschlagen, ab 2019 den Förderbe- reich „Denkmalpflege“ aus dem Kulturfonds herauszunehmen und nur noch Fortführungsmaßnahmen (Altfälle) abzufinanzieren. Weder der Ministerrat noch der Bayerische Landtag haben hiergegen Einwände erhoben.
Dem Vorschlag lag insbesondere folgende Entwicklung zugrunde: Die Rahmenbedingungen im Bereich der Denkmalförderung hatten sich zwischenzeitlich nachhaltig verändert. Die finanziellen Möglichkeiten für Zuteilungen aus dem Kulturfonds hatten mit den Jahren deutlich abgenommen und waren damit auch für den Denkmalbereich rückläufig. Zugleich hatte der Bund seine Förderungen in der Denkmalpflege stark ausgeweitet. Die Auflage von (neuen) Denkmalschutzsonderprogrammen und Inves- titionsförderungen des Bundes nach RZBau führten zu einem höheren Fördervolumen, aber auch zu immer komplexer werdenden Verfahren in der Gesamtabstimmung von Großmaßnahmen. Die gestiegene Förderung des Bundes deckte dabei den bisherigen Einsatzbereich des Kulturfonds in der Denkmalförderung nahezu identisch ab (Bund: „national bedeutsame Baudenkmäler“, „Förderung der substanz- erhaltenden Maßnahmen“; Kulturfonds: „herausragende Baudenkmäler“, „Förderung des substanzerhaltenden Kostenaufwands“). Dies führte in der Praxis auch zu Abgrenzungsproblemen (Verbot der Doppelförderung). Da ein effektiver Einsatz von Mitteln des Kulturfonds im Bereich von Großbaumaßnahmen an herausragenden Denkmälern unter den geschilderten Rahmenbedingungen herausfordernd war, waren im Kulturfonds – Förderbereich Denkmalpflege – auch die Anzahl der Neu- Anträge im Ergebnis rückläufig.
Auf diese grundlegend geänderten Rahmenbedingungen, die bislang fortgelten, hat das StMWK reagiert. Durch den Wegfall des Förderbereichs Denkmalpflege kann auf dieser Grundlage für andere Förderbereiche aus dem Kulturfonds, die ihrerseits nicht über entsprechend neu hinzugekommene externe Förderinstrumente verfügen, eine dringend benötigte Erhöhung der Zuteilungsquoten für die Realisierung der dortigen Projekte ermöglicht werden.
Aus dem Förderbereich „Denkmalpflege“ des Kulturfonds wurden im Jahr 2016 Mittel in Höhe von 370 Tsd. € (davon 100 Tsd. € für neue Maßnahmen), im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 125 Tsd. € (davon 25 Tsd. € für neue Maßnahmen) und im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 265 Tsd. € (davon 140 Tsd. € für neue Maßnahmen) bewilligt.


München, den 25. November 2021

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