Dr. Sabine Weigand

Mitglied des Bayerischen Landtags

Haushaltsantrag der Grünen Fraktion

Kommunen beim Ankauf von Kirchen unterstützen

19.03.26 –

page1image43182032

Änderungsantrag

der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Dr. Sabine Weigand, Kerstin Celina, Ludwig Hartmann, Claudia Köhler, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Andreas Hanna-Krahl, Susanne Kurz, Eva Lettenbauer, Julia Post, Gabriele Triebel, Christian Zwanziger und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Haushaltsplan 2026/2027;
hier: Die Kirche im Dorf lassen. Kommunen bei der Sanierung angekaufter Sakralbauten unterstützen.
(Kap. 15 74 Tit. 883 75-5)

Drs. 19/9020

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Haushaltsplans 2026/27 werden folgende Änderungen vorgenommen:

In Kap. 15 74 wird der Ansatz im Tit. 883 75-5 (Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände) in den Jahren 2026 und 2027 von 0,0 Tsd. Euro um je 2.500,0 Tsd. Euro auf 2.500,0 Tsd. Euro erhöht.

Mit den zusätzlichen Mitteln sollen die Kommunen dabei unterstützt werden, angekaufte denkmalgeschützte Sakralbauten zu sanieren und umzunutzen, sofern diese Gebäude zukünftig einer öffentlichen Nutzung zugeführt werden oder sozialgebundenen Wohnzwecken sowie gemeinwohlorientierten Wohnformen dienen.

Begründung:

Im Freistaat Bayern fallen zahlreiche denkmalgeschützte Sakralbauten aus der Nutzung. Das Kirchensteueraufkommen nimmt ab; zugleich ist die Anzahl an Kirchen, Klöstern, Kapellen im Land hoch. Diese Bauten bilden einen wesentlichen Teil unserer kulturellen Heimat. Sie liegen oft zentral im Ort, bieten die größten Innenräume in unseren Kommunen und prägen das Ortsbild. Die christlichen Kirchen und Orden können sich zunehmend den Erhalt der Gebäude nicht mehr leisten, mancherorts, wie aktuell im Schäftlarner Ortsteil Ebenhausen, ist die Rede von Abriss.

Viele Kommunen möchten zum Verkauf stehende Sakralbauten erwerben und umnutzen. Sie möchten diese je nach spezifischen Bedarfen vor Ort zu Treffpunkten der Gemeinde und Vereine, zu Kulturräumen, Bibliotheken oder Kitas transformieren und damit die Gesellschaft vor Ort stärken. Hinzu kommt die Nutzung für gemeinschaftliches Wohnen mit einem Anteil öffentlich nutzbarer Flächen. Viele Kommunen sehen sich aber finanziell nicht in der Lage, diese Aufgabe zu stemmen.

Bei diesen Sanierungen und Umbauten von Kirchenräumen soll der Freistaat die
Kommunen unterstützen. Kirchenräume sind historisch oft im Kontext mit neuen Wohnbaugebieten in den bayerischen Kommunen entstanden - als Zentren der Begegnung, des demokratischen Austauschs, der Teilhabe für alle Menschen in einem Viertel. Bestehende Bundesförderprogramme („Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“) erkennen an, dass die öffentliche Hand die Kommunen bei der Aufgabe, diese Begegnungsräume auch dann zu erhalten, wenn sie nicht mehr von den Kirchen genutzt werden, unterstützen muss. Doch zu den Förderbedingungen gehört immer eine Gegenfinanzierung durch die Kommunen. Genau diese ist für diese aber oft nicht leistbar. Auch die Sanierungs- und Umnutzungskosten sind ohne Unterstützung schwer aufzubringen.

Der Freistaat nimmt seine Verantwortung im Zuge des landesweiten herausfordernden Umnutzungsprozesses von Kirchenräumen an. Deshalb stellt er für Kommunen, die vormalige Sakralbauten einer öffentlichen Nutzung zuführen oder in diesen sozialgebundenen, gemeinwohnorientierten Wohnraum schaffen, Fördermittel zur Verfügung. Diese können explizit für Sanierung und Umnutzung von Sakralbauten eingesetzt werden.

page2image60719104

Kategorie

Anträge

Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.