Rede zum Antrag zur Verschärfung der Bußgelder im Denkmalschutz - 2. Lesung (Plenum, 15.4.2021)

15.04.21 –

„Wir wollen ein stärkeres Instrument. So wie in anderen Bundesländern längst üblich, wollen wir den Straftatbestand "Zerstörung eines Denkmals" einführen mit einem Strafmaß bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug; denn für Denkmalspekulanten wird es erst dann wirklich ungemütlich, wenn die Immobilie, in der man sich womöglich bald für längere Zeit aufhält, Stadelheim heißen könnte."

 

 

 

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Hier der Antrag der CSU/FW.

Hier unser Änderungsantrag dazu.

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Meine Reden im Landtag | Parlament

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