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15.02.22 –
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST
Anfrage der Abgeordneten Dr. Sabine Weigand, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
zum Plenum vom 15. Februar 2022 ___________________________________________________________________
„Bodendenkmäler und Raubgrabungen
Ich frage die Staatsregierung,
wie viele Fälle von Raubgrabungen in Bayern (Anzeigen, Verfahren) ihr in den letz- ten drei Jahren bekannt sind, wie sie die Tatsache bewertet, dass auch Verurteilte den hälftigen Eigentumsanteil behalten dürfen und wie geht sie gegen Praktiken der sog. Fundortverfälschungen ( Fundobjekte, denen ein fingierter Fundort in Bayern zugewiesen wird, um einen hälftigen Eigentumsanteil zu erwerben) vor?“
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Das StMWK führt keine Übersicht zu Raubgrabungen. Genauere Zahlen müssten gesondert durch das Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) erhoben werden. In fragli- chen Einzelfällen betreffend Fundortverfälschungen wird vom BLfD eine Plausibili- tätsprüfung des Fundorts durchgeführt. Zur Frage der Einführung einer besonderen Eigentumsregelung für archäologische Funde im Bayerischen Denkmalschutzgesetz hat das StMWK eine Expertengruppe aus BLfD, Archäologischer Staatssammlung München und Kreisarchäologien gebeten, im Rahmen einer Arbeitsgruppe „Raubgra- bungen und Fundeigentum“ gemeinsam getragene Lösungen zu finden. Die inzwi- schen erarbeiteten Vorschläge der Arbeitsgruppe sollen in der Sitzung des Landes- denkmalrats im März 2022 vorgestellt werden.
München, den 17. Februar 2022
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