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05.11.20 –
München (05.11.2020/vlu). „Denkmäler sind besondere Gebäude und bedürfen daher baurechtlich auch einer besonderen Behandlung“, sagt die denkmalschutzpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Sabine Weigand. „Die Einführung der Genehmigungsfiktion in die Bayerischen Bauordnung birgt aber die Gefahr, dass denkmalschutzfachliche Werte gefährdet oder gar zerstört werden.“ Sabine Weigand fordert daher in einem Antrag (Anhang), das Denkmalschutzgesetz zu ergänzen: „Für den Fall, dass die Genehmigungsfiktion greift, sollte immer eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis eingeholt werden müssen und dafür eine ausreichende Fristverlängerung gewährt werden.“ Die Genehmigungsfiktion soll künftig im vereinfachten Genehmigungsverfahren für Wohnbauvorhaben gelten. Demnach gilt ein Bauantrag als genehmigt, wenn die Bauämter ihn nicht binnen drei Monaten abschließend bearbeiten. Die Grünen haben bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren gefordert, die Genehmigungsfiktion zu streichen, dieser Antrag wurde abgelehnt. * Die Frist von drei Monaten gilt auch für fachliche Stellungnahmen des Denkmalschutzes, das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Landtags-Grünen hervor (Anhang). „Hier braucht es im Genehmigungsverfahren aber fachliche Gutachten, Ortstermine und Expertise von Heimatpflegern, örtlichen Fachleuten, Restauratoren oder Referenten aus dem Landesdenkmalamt, um dem historischen und kulturellen Wert dieser Gebäude gerecht zu werden“, mahnt Sabine Weigand. „Das ist in der kurzen Zeit von drei Monaten nicht zu bewerkstelligen. Es drohen unkontrollierte Eingriffe in die Bausubstanz, die das Denkmal unwiederbringlich zerstören können. Das kann niemand wollen.“
Antrag "Keine Genehmigungsfiktion beim Denkmalschutz!"
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