Dr. Sabine Weigand

Mitglied des Bayerischen Landtags

Denkmalschutz – Bewahren und Beleben

 

Als promovierte Historikerin fühle ich mich schon seit jeher von den vergangenen Zeiten fasziniert. So liegt es nahe, dass ich mich seit Beginn meiner ersten Amtszeit bei meiner Arbeit im Landtag gerne und mit viel Leidenschaft für den Denkmalschutz einsetzte. Ich vertrete einen Denkmalschutz mit Augenmaß, der undogmatisch nach Lösungen für jeden Einzelfall sucht. Genauso, wie jedes Gebäude eine eigene Geschichte hat, muss auch bei der Frage mit dem Umgang und der Nutzung des Denkmals eine individuelle Fallbetrachtung stattfinden. Die Beteiligung aller Betroffener, vernünftige Lösungen und die Berücksichtigung von Umweltaspekten führen zu einem modernen, umweltverträglichen Denkmalschutz.

Geschichte erlebbar machen – durch Denkmalschutz

Unser kulturelles Erbe prägt unsere Gesellschaft. Aber nicht nur immateriell, auch alles was uns umgibt und wie es aussieht, welche Begebenheiten es erzählen kann, beeinflusst uns jeden Tag. Deshalb ist es wichtig, dass neben moderner Architektur auch „das Alte“ noch seinen Platz hat. Dafür setze ich mich als Denkmalschützerin ein. Allerdings möchte ich nicht erhalten um des Erhaltens Willen. Denkmäler sollen lebendig und erlebbar sein. Als Zeugen der Vergangenheit sind sie auch für zukünftige Generationen wichtig. Wo es geht setze ich mich deshalb dafür ein, dass Denkmäler für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Denkmäler erhalten – Klima retten

Ein moderner Denkmalschutz passt sich den Gegebenheiten an und bremst nicht. Die Sanierung alter Gemäuer kann nicht bedeuten, dass man die Dämmgewohnheiten von Anno Dazumal imitiert. Hier sähe ich gerne wie von Seiten des staatlichen Denkmalschutzes neue Wege geebnet werden und innovative Ideen besser gefördert und angeregt werden. Gerade in diesem Bereich kann es eine fruchtbare Kombination von Modernität und Altem geben, die den Denkmalschutz für alle attraktiver macht.

Leerstand und Verfall bekämpfen

Es kann von niemandem gewollt werden, dass Gebäude absichtlich dem Verfall preisgegeben werden. Aber es gibt in Bayern eine nicht unbeträchtliche Anzahl von sanierungsbedürftigen Denkmälern. Hier möchte ich Wege finden, diese Zeitzeugen vor weiterem Verfall zu bewahren. Gerade in Zeiten von Wohnungsnot und Mietpreisexplosionen muss es möglich sein, auch Denkmäler sinnvoll und mit Bedacht einer Nutzung zuzuführen. Ich unterstütze Sie gerne bei der Suche nach individuellen Lösungen für denkmalgeschützte Objekte.

AzP Fördermittel im Entschädigungsfonds

25.09.19 –

Ich frage die Staatsregierung:
wie viele Fördermittel stehen aktuell im Entschädigungsfonds zur Verfügung, in wel-cher Höhe wurden bisher Negativzinsen auf die Mittel des Entschädigungsfonds bezahlt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren) und wie hoch ist die Anzahl und die jeweils beantragte Summe der sich aktuell in Bearbeitung befindenden Anträge (bitte Anträge aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

Zu den einzelnen Punkten wird Folgendes berichtet:

• Zur Verfügung stehende Fördermittel:
Die Beiträge des Freistaats Bayern einerseits und der bayerischen Städte und Gemeinden andererseits an das staatliche Sondervermögen Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz belaufen sich auf jeweils 13,5 Mio. € und somit auf insgesamt 27 Mio. € jährlich. Diesem Betrag hinzuzurechnen sind nicht verbrauchte Restmittel der Vorjahre, Rückflüsse in Form von Tilgungen und Zinsen für aus dem Entschädigungsfonds bewilligte Darlehen sowie nicht vollständig abgerufene Mittel aus bereits früher erfolgten Bewilligungen.
Zu Beginn des Jahres 2019 standen – unter Zusammenfassung aller o. g. Quellen – Mittel in Höhe von rd. 47 Mio. € für Bewilligungen zur Verfügung. Davon wurden vorab Mittel in Höhe von rd. 3 Mio. € für Voruntersuchungen, Kommunale Denk-malkonzepte sowie unmittelbare Maßnahmen (Art. 4 Abs. 3 BayDSchG) für Bewilligungen durch das BLfD reserviert. Für Einzelmaßnahmen wurden bisher (Stand: 24.09.2019) Mittel in Höhe von rd. 33 Mio. € bewilligt.
• Zahlung von Negativzinsen:
Negativzinsen müssen für die durch Bewilligungen gebundenen Mittel sowie für die noch nicht durch Bewilligungen gebundenen Mittel (s. dazu oben) bezahlt werden.
Im Zeitraum 2016 bis zum 24.09.2019 sind Negativzinsen angefallen, die sich wie folgt auf die einzelnen Jahre verteilen:
o 2016: 25.905,61 €
o 2017: 226.619,16 €
o 2018: 311.355,15 €
o 2019: 130.602,60 €
Die Vorhaltung des Sondervermögens ist zur belastbaren Begleitung von großen Instandsetzungsmaßnahmen für die Denkmaleigentümer unverzichtbar.

• Aktuell in Bearbeitung befindliche Anträge:
Zugrunde gelegt werden diejenigen Fälle, bei denen im Rahmen des mehrstufi-gen Verfahrens der Datenbogen durch das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst freigegeben wurde, da hiermit das Verfahren in Gang gesetzt wird. Derzeit (Stand: 24.09.2019) sind 51 Fälle mit einem Finanzierungsvolumen von rd. 39,8 Mio. € freigegeben, die sich wie folgt auf die Regierungsbezirke verteilen:
Oberbayern 11
Niederbayern 7
Oberpfalz 6
Oberfranken 9
Mittelfranken 7
Unterfranken 7
Schwaben 4
Eine weitere Differenzierung der Angaben ist in der Kürze leider nicht möglich.
München, den 25. September 2019

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Anfrage zum Plenum | Denkmalschutz | Grüne im Landtag | Parlament

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