Planungen des Freistaates Bayern bezüglich des Teilerhalts der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt

17.01.19 –

Die Zukunft des verbliebenen Gebäudes der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt beschäftigt die Erlanger Bürgerschaft. Eine Unterschriftensammlung macht sich für den Erhalt stark. Das denkmalgeschützte Gebäude wird ebenfalls als Erinnerungsort für Verbrechen des Nationalsozialismus gehandelt. Auch aus denkmalpflegerischer Sicht steht das Vorhaben das Gebäude abzureißen zu lassen in der Kritik. 2017 wurde ein Beirat gegründet, der die “Schaffung eines Ortes der Erinnerung an die Ermordung von Menschen mit psychischer Erkrankung der Heil- und Pflegeanstalt” zum Ziel hat. Bisherige Überlegungen sahen einen Abriss des Gebäudes vor, um mehrere Neubauten zu errichten. Kürzlich fanden Gespräche zwischen Stadt und Universitätsklinik statt, die im Ergebnis den Erhalt des östlichen Teils des Gebäudes in Aussicht stellten. Das eröffnet die Chance für ein Nebeneinander von medizinischer Spitzenforschung, Klinikalltag und einer lebendigen Erinnerungskultur. Vor dem Hintergrund dieses begrüßenswerten Schrittes stellt sich die Frage, wie ein verbindliches, schlüssiges Gesamtkonzept aussehen müsste, das diesem Nebeneinander Rechnung trägt. Ein Teilabriss ohne ein solches verbindliches Gesamtkonzept scheint voreilig.

Aus diesem Grund frage ich gemeinsam mit meinem Kollegen Christian Zwanziger, MdL aus Erlangen die Staatsregierung:

1 a) Welche Schritte sieht die Staatsregierung vor, um den Teilerhalt des verbleibenden Gebäudes der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt in die bestehende Planung zu integrieren, da der Erhalt des Baudenkmals in der ursprünglichen Wettbewerbsausschreibung nicht vorgesehen war?

b) In welcher Form soll der räumliche Bedarf, den in der bisherigen Planung die Gebäude TRC2 und TRC3 abdeckten, kompensiert werden?

c) Ist aus Sicht der Staatsregierung vor dem Hintergrund der neuen Entwicklung und der Bedarfe der Universitätskliniken eine neue Konzeption für den Bereich der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt notwendig?

2. a) Ist aus Sicht der Staatregierung eine museale Nutzung des zu erhaltenden Gebäudeteils der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt als Gedenkstätte für die Euthanasieopfer des Nationalsozialismus denkbar, beispielsweise in Gestalt einer möglichen Außenstelle des Dokumentationszentrums Nürnberg?

b) Wenn ja, prüft die Staatsregierung eine solche Nutzung bereits?

3. a) Wie trägt die Staatsregierung ihrer verfassungsmäßigen Verantwortung für den Denkmalschutz bei den Planungen für die Zukunft des verbleibenden Teils der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Rechnung?

b) Welchen zeitlichen Ablauf sieht die Staatsregierung für die weiteren Planungsschritte vor, um der Förderung der Spitzenforschung, den Universitätskliniken und dem würdigen Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus gerecht zu werden?

c) Inwieweit werden die Stadt Erlangen, die Universität, die Universitätsklinik und Denkmalschützer und Vertreter aus der Zivilgesellschaft in die Planungen der Stadt eingebunden?

4. a) Inwieweit spielen Anpassungen an den Klimawandel, beispielsweise Frischluftschneisen,
für die Staatsregierung bei weiteren Planungen auf dem Gelände der
ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt eine Rolle?
b) Was unternimmt die Staatsregierung, um auch im Bereich der ehemaligen Heilund
Pflegeanstalt möglichst flächensparend zu bauen, beispielsweise durch eine
Aufstockung der geplanten und – soweit möglich – bestehender Gebäude?
c) Welchen Stellenwert haben der Erhalt des wertvollen Baumbestandes und der
Baumschutz während der Bauzeit für die Staatregierung?

Hier geht es zur knappen Antwort der Staatsregierung >>

Kategorie

Denkmalschutz | Schriftliche Anfragen

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