19.06.19 –
Nach den erschütternden Bildern vom Brand in Notre Dame in Paris stelle ich mir die Frage, ob die Kirchen und Kapelle hierzulande gut gegen Brände abgesichert sind. Deshalb stelle ich gemeinsam mit meiner Kollegin Ursula Sowa hier zu eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung mit folgenden Fragen:
- Welchen Denkmalwert besitzen die Kirchen Bayerns, die sich im staatlichen Eigentum befinden?
- Bei welchen Kirchen handelt es sich um Sonderbauten gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 6 BayBO oder um Sonderbauten gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 7 Buchst. a BayBO?
- Welche, über die Regelanforderungen der BayBO hinausgehenden, Anforderungen müssen diese erfüllen?
- Wie alt sind die Brandschutzkonzepte der staatlichen Kirchen in Bayern?
- Erfüllen die Brandschutzkonzepte die DIN-Norm?
- Gibt es Kirchengebäude, in welchen effizienter Brandschutz und Denkmalschutz besonders gut verbunden werden konnten?
- Welche weiteren Kirchen neben der Wieskirche verfügen über eine Wassernebellöschanlage („High-Fog“)?
- Ist die Installation einer solchen Anlage für weitere Kirchen geplant?
- Mit welchen Kosten ist für die Installation zu rechnen?
- Wie viele Kirchenbrände gab es in den letzten 20 Jahren im Freistaat (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Brandursache)
- Wie hoch waren die jeweiligen Schadenssummen?
- Welche Höhe der Schadenssumme wurde von den jeweiligen Versicherungen übernommen?
- In welchem Umfang existieren Brandschutzversicherungen für die Kirchengebäude und die darin befindlichen Kunstschätze?
- Welchen Umfang der Schäden decken diese Versicherungen in einem Brandfall ab?
- Wer haftet bei unzureichendem Brandschutz bei staatlichen Kirchen?
- Für welche staatlichen Kirchen existieren bereits 3D-Kartierungen?
- Welche finanziellen Mittel stellt der Freistaat für weitere Kartierungen zur Verfügung?
- Ist die Staatsregierung der Meinung, dass 3D-Kartierungen bei Wiederaufbau eine wertvolle Hilfestellung darstellen?
Hier finden Sie die Antworten der Staatsregierung >>