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15.04.21 –
„Wir wollen ein stärkeres Instrument. So wie in anderen Bundesländern längst üblich, wollen wir den Straftatbestand "Zerstörung eines Denkmals" einführen mit einem Strafmaß bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug; denn für Denkmalspekulanten wird es erst dann wirklich ungemütlich, wenn die Immobilie, in der man sich womöglich bald für längere Zeit aufhält, Stadelheim heißen könnte."
Hier der Antrag der CSU/FW.
Hier unser Änderungsantrag dazu.
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