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23.10.19 –
Ich frage die Staatsregierung:
Mit welchen zusätzlichen Unterlagen und Angaben hat der Antragsteller im Hinblick auf den hohen Rang des Denkmalschutzes und auf das grundsätzliche Erhaltungsgebot für Denkmäler dargelegt, das für ihn nur eine Teilbeseitigung in Betracht kommt (u.a. Vorlage einer Erhaltungsplanung), welche realen, unüberwindbaren Gründe sprechen gegen eine mögliche Umplanung, die den Erhalt des Denkmals unter annähernder Beibehaltung von Baumasse und Funktion der derzeitigen Planung ermöglichen und wurden in der Zwischenzeit alternative Planungen mit dem Ziel der Integration des Denkmals in das Neubaukonzept vorangetrieben?
Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Sämtliche für die Prüfung des Vorbescheids erforderlichen Unterlagen wurden vom Antragsteller erbracht und im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid der Stadt Erlan-gen vorgelegt. Die Stadt Erlangen hat die Unterlagen geprüft und dem Teil-Abbruch des Denkmals zugestimmt. Die Max-Planck-Gesellschaft hat der Veröffentlichung des Vorbescheids zugestimmt. Dieser kann bei der Stadt Erlangen eingesehen werden. Die gewünschten Angaben sind unter „03-Beantwortung Fragen Stadt Erlangen“ aufgeführt.
Das wissenschaftliche Konzept des Max-Planck-Zentrums für Physik und Medizin (MPZ-PM) sieht eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen dem MPI für die Physik des Lichts und dem Uniklinikum Erlangen vor. Damit die Einbindung der Klinik nicht daran scheitert, dass die Entfernung des MPZ-PM-Standorts zur Klinik den beteiligten Mediziner*innen die Kooperation erschwert/unattraktiv macht, hat die Staatsregierung der Max-Planck-Gesellschaft ein Baugrundstück auf dem Klinikgelände zur Verfügung gestellt. Eine Alternative gibt es nicht, aber das für das MPZ-PM vorgesehene Grundstück überschneidet sich in Teilen mit der bestehenden Heil- und Pflegeanstalt (Hupfla).
In das bestehende Hupfla-Gebäude können keine Präzisionslabore eingebaut werden,
das wurde geprüft. Deswegen beantragte die MPG einen Teilabriss I des Gebäudes
(im beiliegenden Plan rot umrandet). Die MPG beantragte auch den weiteren Teilabriss (grün umrandet), da die Stadt Erlangen den Abbruch dieses Teils in einem ersten Vorbescheid des Uniklinikums für den Neubau des TRC 4 abgelehnt hatte. Für beides gibt es gültige Vorbescheide der Stadt Erlangen.
Aus wissenschaftlicher Sicht ist es sinnvoll, beide Teilabbrüche gleichzeitig durchzuführen, um zu verhindern, dass die Abbrucharbeiten für das TRC 4 die hochempfindlichen Lasermessungen des MPZ-PM beeinträchtigen.
Die Notwendigkeit enger räumlicher Nähe hat zwei Gründe:
- Das MPZ-PM versucht, neue physikalische Aspekte schnellstmöglich in die klinische Anwendung (Diagnostik etc.) zu bringen. Manche Effekte lassen sich nur an frischen Proben nachweisen, manche biochemische Effekte bei Blutzellen klingen nach ca. 30 Minuten schon wieder ab und wären nach einem längeren Transport u.U. nicht mehr sicher nachweisbar.
- Andauernde Kommunikation zwischen Mediziner*innen und Physiker*innen ist notwendig, damit das Projekt auf lange Sicht Erfolg hat. So scheiterte in Cambridge das 2007 gegründete Department „Physics of Medicine“ an der Entfernung zur Klinik, in Dresden hingegen funktioniert die Zusammenarbeit zwischen dem MPI auf dem Klinikcampus mit der Medizin bestens.
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