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09.07.20 –
Ich frage die Staatsrgierung:
„ob es in Bayern Strukturen gibt, mit denen die (Staats-)Regierung als Obers-te/Höhere Denkmalschutzbehörde die Tätigkeiten der Unteren Denkmalschutzbehör-den überprüft (sich beispielsweise über aktuelle Sachstände berichten lässt), in wel-cher Form (beispielsweise Regelmäßigkeit, Treffen oder Schriftlich, welche beteilig-ten Personen) dieser, wenn vorhandene, Austausch stattfindet und welche Verfahren es gibt, wenn Untere Denkmalschutzbehörden ihren Verpflichtungen zum Schutz von Denkmälern nicht in angemessener Form nachkommen?“
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
An das Staatsministerium als oberste Denkmalschutzbehörde und die Regierungen als Höhere Denkmalschutzbehörden werden in vielen Einzelfällen Anfragen und Eingaben (außerhalb der Petitionen an den Bayerischen Landtag) aus allen Bereichen von Denkmalschutz und Denkmalpflege gerichtet, zu denen in der Regel im Wege der Aufsicht schriftliche Berichte auch unter Einbeziehung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege eingeholt werden. In Einzelfällen finden Termine vor Ort statt. Ein darüber hinausgehendes regelmäßiges und umfassendes Berichtswesen wäre mit der gesetzgeberischen Entscheidung zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Unteren Denkmalschutzbehörden (Abschaffung des Dissensverfahrens) nicht vereinbar.
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