AzP „Denkmalschutz in Flossenbürg“

02.02.22 –

Ich frage die Staatsregierung, ob ihr über den Zustand der denkmalgeschützten Gebäude (Schmiede, Maschinenhaus, Garage), insbesondere der Dächer, im KZ-Steinbruch „Wurmstein“ in Flossenbürg eine Einschätzung des BLfD vorliegt, wenn nein, warum nicht und wie plant sie diese Denkmale nachhaltig vor dem Verfall zu schützen?


 Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr:
Die denkmalgeschützten Gebäude sind als Teil der verpachteten Grundstücke ak- tuell noch bis 31.12.2025 verpachtet und sollen nach Ablauf des Pachtvertrages an die Stiftung Bayerische Gedenkstätten zur Integration in die Gedenkstätte übertragen werden. Derzeit wird hierzu ein Nutzungskonzept für das Areal des ehemaligen KZ-Steinbruchs durch eine Arbeitsgruppe unter der Federführung der Gedenkstätte Flossenbürg und unter Beteiligung des Staatsministeriums für Un- terricht und Kultus erarbeitet.
Die durch den Pächter genutzten Gebäude befinden sich in einem nutzbaren Zu- stand und werden aufgrund vertraglicher Verpflichtungen erhalten. Die Gebäude sollen nach Ablauf des Pachtvertrages im Sinne des o. g. Nutzungskonzepts nut- zerspezifisch ertüchtigt werden. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) kann das Schadensbild derzeit leider nicht präzisieren, weil die Gebäude bislang nur von außen besichtigt werden konnten, hat aber angeboten, dass es bei dringend notwendigen Restaurierungs- und Instandsetzungsfragen gerne beratend zur Verfügung steht.
Gebäude wie die Schlosserei und das Trafogebäude, die in ihrer Substanz gefähr- det waren, wurden in den letzten Jahren so weit gesichert, dass ein weiterer Ver- fall verhindert wird. Hierbei war das BLfD stets eingebunden.
Maßnahmen außerhalb der reinen Substanzerhaltung erscheinen aufgrund der zu- künftig geplanten Nutzung durch die Gedenkstätte wirtschaftlich nicht sinnvoll, da diese aller Voraussicht nach wieder rückgebaut werden müssten.

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