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05.06.19 –
Ich frage die Staatsregierung:
"Welche Kommunen eine Umschichtung der Mittel von der Baudenkmalpflege (Kap. 15 74, Tit. 893 75) zur Bodendenkmalpflege sowie für zusätzliche Stellen am Landesamt für Denkmalpflege im Doppelhaushalt 2019/2020 gewünscht haben, wie von diesen Kommunen dieser Wunsch kommuniziert wurde und mit welcher Begründung sich die Staatsregierung diesem Wunsch angeschlossen hat?“
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Die angesprochene Mittelumschichtung betrifft im Jahr 2019 270,9 T €, im Jahr die von Kap. 1574 Tit. 893 75 (Baudenkmalpflege) nach Kap. 1574 Tit. 893 74 (Bodendenkmalpflege), und weitere 392,6 T €, die von Kap. 1574 Tit. 893 75 zur Gegenfi-nanzierung von Stellen und Stellenhebungen beim Landesamt für Denkmalpflege umgesetzt werden. Hintergrund hierfür sind nicht einzeln kommunizierte Wünsche bayerischer Kommunen. Vielmehr wurde von Seiten des Staatsministeriums für Wis-senschaft und Kunst im Zusammenhang mit Anfragen zur Haushaltsentwicklung bei der Denkmalpflege darauf hingewiesen, dass ein Grund für diese Mittelumschichtung der von den Kommunen mehrfach angezeigte erhöhte Bedarf in der Bodendenkmalpflege war. Die mit archäologischen Grabungen einhergehenden Kosten für die Bergung von Bodendenkmälern sowie deren Dokumentation werden seit Jahren intensiv diskutiert und führen zu Forderungen nach einer verringerten Kostenbelastung für die davon betroffenen kommunalen und privaten Grundstückseigentümer, die sich beispielsweise an das StMWK äußern. Die Umsetzung von Mitteln zur Gegenfinanzierung von Stellen und Stellenhebungen war erforderlich, um auf die gestiegenen Fallzahlen beim Landesamt für Denkmalpflege reagieren zu können.
München, den 5. Juni 2019
Kategorie
Anfrage zum Plenum | Denkmalschutz | Grüne im Landtag | Parlament
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