AzP Grundsteuer für Denkmaleigentümer

27.11.19 –

Ich frage die Staatsregierung:

Auf welche Summe belaufen sich die Steuererleichterungen für Eigentümer* innen von Denkmälern bei der Grundsteuer im Jahr 2018, befürwortet die Staatsregierung grundsätzlich eine Entlastung für Eigentümer*innen von
Denkmälern auch im Zuge der Grundsteuerreform und wie stellt die Staatsregierung sicher, dass Denkmaleigentümer*innen auch in Zukunft angemessen entlastet werden?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:

Eine gesonderte Erfassung der betroffenen Fälle erfolgt nicht. Aktuell werden die Auswirkungen der Grundsteuerreform in Bayern sorgfältig analysiert. Ziel bleibt weiterhin, die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten. Dabei werden auch die Anliegen der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern genauso wie alle anderen berechtigten Interessen im Blick behalten.

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Anfrage zum Plenum | Denkmalschutz | Grüne im Landtag | Parlament

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