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27.11.20 –
Ich frage die Staatsregierung:
„Welche der Programmbestandteile der Klimaschutzoffensive der Staatsregierung vom 18.11.2019, die sich mit der Thematik der Gebäudesanierung befassen, wurden 2020 umgesetzt, worin liegt konkret die beschriebene „Modifizierung und Erhöhung des Sonderprogramms „Energetische Sanierung staatlicher Gebäude““ und in welcher Höhe sind für die Sanierung staatlicher Gebäude zusätzliche Haushaltsmittel eingeplant?“
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Durch das Klimaschutzgesetz soll Bayern spätestens bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein. Darüber hinaus hat sich der Freistaat Bayern das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu schaffen. Ein Baustein hierzu sind Maßnahmen zur Klimaneutralität staatlicher Gebäude. Für das Sonderprogramm „Energetische Sanierung staatlicher Gebäude“ standen im Jahr 2020 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung.
Im Rahmen der Klimaschutzoffensive wurden im Nachtragshaushalt 2020 zusätzlich Mittel in Höhe von 7,5 Millionen Euro für Maßnahmen zur Klimaneutralität staatlicher Gebäude bereitgestellt. Diese Erhöhung ließ eine Modifizierung des Programms zu, das inhaltlich um die Themenfelder „Photovoltaikanlagen auf staatlichen Gebäuden“ sowie „Dach- und Fassadenbegrünung staatlicher Gebäude“ erweitert wurde. Mit dem Programm „Energetische Sanierung staatlicher Gebäude“ konnten im Jahr 2020 an 34 staatlichen Gebäuden Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie der Gebäudetechnik zum Bau freigegeben werden, die zu einer jährlichen Einsparung von rund 800 t CO2 führen.
Im Rahmen der Maßnahme „Photovoltaikanlagen auf staatlichen Gebäuden“ aus der Klimaschutzoffensive der Staatsregierung wurde insgesamt die Installation von 30 Photovoltaikanlagen beauftragt. Das entspricht einem weiteren Einsparpotential von ca. 125 t CO2 pro Jahr. Darüber hinaus wurden an einer Reihe von staatlichen Liegenschaften exemplarische Maßnahmen zur Gebäudebegrünung beauftragt. Für das Haushaltsjahr 2021 wurde ein ähnlicher Finanzrahmen in Aussicht gestellt, vorbehaltlich des endgültig verabschiedeten Haushaltsgesetzes. Darüber hinaus hat das StMB weitere Haushaltsmittel für 2022 beantragt.
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