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12.02.20 –
Ich frage die Staatsregierung:
„Wie viele Enteignungen nach Art. 18 Denkmalschutzgesetz gab es in den letzten zehn Jahren in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Objekt, Ort und Eigentümer), was waren die jeweiligen Gründe für die Enteignung und wie viele Verfahren wurden eingeleitet, haben aber nicht zum Erfolg geführt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Objekt, Ort und Eigentümer)?“
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Abgeschlossene Enteignungsverfahren nach Art. 18 BayDSchG in den letzten Jahren sind dem Staatsministerium nicht bekannt. Im Januar 2017 hat die Stadt Kulmbach beim Landratsamt Kulmbach die Einleitung eines Enteignungsverfahrens nach Art. 18 BayDSchG beantragt; das Verfahren ist nach aktueller Auskunft noch nicht abgeschlossen (betroffen ist ein privater Denkmaleigentümer, sodass aus Gründen des Datenschutzes von einer Angabe des Objekts und des Eigentümers abgesehen wird). Weitere eingeleitete Verfahren sind dem Staatsministerium nicht bekannt.
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