AzP Fragen zum Denkmalschutz

Haushalt, CO2-Einsparung und Kirchen

08.05.19 –

Ich frage die Staatsrgierung:

„Wieviel Haushaltsmittel für den Denkmalschutz zur Verfügung stehen (bitte aufgeschlüsselt nach Mittel für den Entschädigungsfonds, Personal, Bodendenkmalschutz, Baudenkmalschutz, die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung und aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2003), welche Pläne die Staatsregierung zur CO2 Ein-sparung im Bereich Denkmalschutz (Beispielsweise Förderung von Erneuerbaren Energien oder energetische Sanierungen) hat und wie hoch sie den Sanierungsbedarf von Kirchengebäuden in Bayern einschätzt?“


Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst beantwortet die Anfrage in Abstimmung mit dem StMB, dem StMUK und dem StMFH wie folgt:
In beiliegender Tabelle werden die veranschlagten Haushaltsmittel für das Kap. 15 74 (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege) in Aufgliederung nach Entschädigungsfonds, Personal, Bodendenkmalschutz und Baudenkmalschutz ausgewiesen, wobei nach den Haushaltsjahren unterschieden wird.
Eine exakte Abgrenzung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den Denkmalschutz bei der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen ist aus dem Haushaltsplan nicht abschließend möglich. Ausgaben für den Denkmalschutz beziehen sich weit überwiegend auf den Bereich der Bauausgaben. Deswegen wurden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den Baudenkmalschutz aus den Haushaltsansätzen von Bauunterhalt, Großen und Kleinen Baumaßnahmen für die Jahre ab 2003 ermittelt. Darin können auch zu einem sehr geringen Teil Bauausgaben für nicht denkmalgeschützte Objekte enthalten sein:

Energetische Sanierungen an staatlichen Gebäuden werden in Bauunterhaltsmaß-nahmen sowie im Rahmen von kleinen und großen Baumaßnahmen mit umgesetzt. Mit den verfügbaren Haushaltsmitteln werden somit kontinuierlich Verbesserungen am Gebäudebestand erreicht. Darüber hinaus hat die Bayerische Staatsregierung bereits seit 2008 im Rahmen des Klimaprogramms Bayern 2020 zusätzliche Sondermittel in Höhe von 290,5 Millionen Euro für die energetische Verbesserung des staatlichen Gebäudebestands bereitgestellt. Mit vorgenannten Haushaltsmitteln konnten bisher energetische Optimierungsmaßnahmen an über 1.000 staatlichen Gebäuden mit dem Hauptziel der größtmöglichen CO2-Einsparung durchgeführt werden. Die Maßnahmen erstrecken sich neben Sanierungen an der Gebäudehülle auch auf die energetische Verbesserung der Gebäudetechnik. Hier liegt ein besonderer Fokus auf dem Einsatz von Erneuerbaren Energien im Wärmebereich.
Die aufgeführten Verbesserungen betreffen sowohl unter Denkmalschutz stehende staatliche Gebäude als auch den übrigen Gebäudebestand des Freistaats Bayern.
Erhebungen, welcher Anteil der Haushaltsmittel zur energetischen Sanierung staatlicher Gebäude auf denkmalgeschützte Gebäude des Freistaats entfällt, erfolgen diesbezüglich nicht.

Beispiele für die Einsparung von CO2 durch Denkmalschutz und Denkmalpflege sind:
• Durch den Fokus auf die Nutzung von Bestandsgebäuden ist die Denkmalpflege seit Jahrzehnten einer der wichtigsten staatlichen CO2-Sparer. Die Nutzung bestehender Gebäude heißt im Einzelfall, jahrhundertealte "graue Energie" weiter zu nutzen und diese gemäß heutigen Anforderungen beständig zu optimieren.
• Die Denkmalpflege entwickelt Best-Practice-Beispiele, wie diese Bestandsge-bäude möglichst effizient weiter betrieben werden können, z.B. durch entsprechende niedrig-energetische Heizsysteme (Wandheizung), denkmalgerechte Dämmsysteme und entsprechende Fensterkonstruktionen. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) bildet hierzu sogar externes Personal aus, wie in Thierhaupten die Energieberater. Des Weiteren werden in Kloster Thierhaupten Qualifizierungsmaßnahmen für interessierte Dritte zum "Bauen mit historischen Materialien" angeboten, die dazu dienen, Bestandsgebäude dauerhaft zu erhalten.
• Über diese nachhaltigen Bemühungen im Bereich der Einzelgebäude hinaus bietet die Denkmalpflege bestmögliche Hilfestellung bei der Reaktivierung von Ortskernbereichen als Wohnstandorten und wirkt so dem Flächenfraß und dem damit bei der Schaffung von Neubaugebieten entstehenden CO2-Ausstoß entgegen. Seit 2015 bietet die Denkmalpflege für sämtliche Städte und Gemeinden auch Hilfestellung in stadtplanerischen Angelegenheiten an. Durch Kommunale Denkmalkonzepte (KDK) werden Lösungskonzepte für städtebauliche Fragestellungen angeboten, die in erster Linie um die Stärkung von Innenorten gehen, mit dem Ziel, bestehende Bausubstanz weiter zu nutzen.
• Seit über zehn Jahren bietet die Denkmalpflege über entsprechende planerische Hilfestellungen Lösungsansätze für die denkmalgerechte Anbringung von Solarmodulen an. Die vom BLfD herausgegebene Broschüre 'Solarenergie und Denkmalpflege', erarbeitet u.a. gemeinsam mit der Bayerischen Architekten- und Ingenieurekammer, dem Bayerischen Landesverein für Heimat-pflege und dem Bund Naturschutz in Bayern, soll in nächster Zeit aktualisiert werden.
Die Höhe des Sanierungsbedarfs der gesamten Kirchengebäude in Bayern wird von staatlicher Seite nicht erhoben und ist daher nicht bekannt.
München, den 8. Mai 2019

Anlage

Kategorie

Anfrage zum Plenum | Denkmalschutz | Parlament

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