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04.05.20 –
Ich frage die Staatsrgierung:
„Ich frage die Staatsregierung, wie hoch sind die Fördermittel, die im Rahmen der Corona-Hilfen für Musikschulen eingeplant wurden, nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Musikschule Mittel erhält und woran bemisst sich die Höhe der Zuschüsse für die Musikschulen? (Quelle: Bericht aus der Kabinettsitzung vom 21.04.2020)“
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Der Ministerrat hat am 21.04.020 beschlossen, für den Ausgleich von Härten bei staatlich geförderten nichtstaatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen 10,0 Mio. Euro im Jahr 2020 einzuplanen. Hierbei sollen auch die Sing- und Musikschulen mit einem angemessenen Zusatzbetrag berücksichtigt werden. Die Abstimmungen zur Verteilung der Sondermittel auf die einzelnen nichtstaatlichen Kunst- und Kulturbereiche sind noch nicht abgeschlossen. Die Staatsregierung unterstützt seit Jahrzehnten als verlässlicher Partner die bayerischen Musikschulen mit einem Zuschuss zu den Lehrpersonalkosten. Mit den zusätzlichen staatlichen Mitteln wird 2020 der Gesamtbetrag der für den Lehrpersonalzuschuss zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erhöht. Mit einem höheren staatlichen Lehrpersonalzuschuss lassen sich die Einnahmeausfälle bei den Musikschulen abmildern, welche diese aufgrund der Einstellung des Unterrichtsbetriebs und des Entfalls der Unterrichtsentgelte und -gebühren erleiden. Die Bemessung der Höhe der staatlichen Förderung für die einzelnen Musikschulen wird sich an den bewährten Förderkriterien für den staatlichen Zuschuss zu den Lehrpersonalkosten orientieren. Details werden mit dem Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V. abgestimmt. Der wieder ermöglichte Einzelunterricht ist zudem ein weiteres wichtiges Signal an die Sing- und Musikschulen.
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