AzP „Finanzielle Förderung Interimsbau Kongresshalle Nürnberg durch Freistaat Bayern“

27.09.22 –

Anfrage der Abgeordneten Dr. Sabine Weigand, BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN
zum Plenum vom 27. September 2022
Finanzielle Förderung Interimsbau Kongresshalle Nürnberg durch Freistaat Bayern


Ich frage die Staatsregierung:
Sieht sie eine finanzielle Förderung des Interimsbaus für das Opernhaus in der Kon- gresshalle vor, in welcher Höhe würde sich die Staatsregierung als Träger gegebe- nenfalls beteiligen und in welchen Haushalt werden die hierfür notwendigen Mittel eingestellt.


Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:
Zuständig für die Durchführung baulicher Investitionen für das Staatstheater Nürn- berg ist die Stadt Nürnberg als Eigentümerin der Immobilien. Für betrieblich notwen- dige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Generalsanierungsmaßnahmen (große Baumaßnahmen) erhält die Stadt gemäß Art. 3 Abs. 4 Satz 4 des Gesetzes zur Errichtung der "Stiftung Staatstheater Nürnberg" eine Förderung nach Maßgabe von Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG). Nach Nr. 5.3.1 der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Bau- maßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR) beträgt bei kommunalen Theater- und Konzertsaalbauten der Fördersatz regelmäßig 75 % der zuweisungsfähigen Ausgaben.
Für die Errichtung einer Spielstätte in der Kongresshalle käme eine Förderung nach Art. 10 BayFAG dann in Betracht, wenn die Stadt Nürnberg den Bedarf für eine dau- erhafte zweite Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg darlegen kann und das Ge- bäude mindestens 25 Jahre zweckentsprechend genutzt wird.
 

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