Transparenz

 

Wie viel verdient ein Landtagsabgeordneter?

Transparenz ist eine der zentralen Forderungen von uns GRÜNEN, nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung, Verwaltungsakte oder in der Energiepolitik, sondern sie ist mir auch ein persönliches Anliegen, gerade wenn es um meine Einnahmen als Ihre Landtagsabgeordnete geht.

Landtagsmandat / Entschädigung bzw. Diäten

Laut dem Artikel 5 (1) des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung von zur Zeit 9.215 Euro (ab 01.07.2023), welche monatlich gezahlt wird. Diese Entschädigung unterliegt natürlich nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht.

Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten stieg zum 1. Juli 2023 um 3,7 Prozent. Damit folgt die Anpassung - zeitversetzt - der allgemeinen Einkommensentwicklung in Bayern.

Es gibt keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Ähnliches.

Anpassung der Entschädigung bzw. Diäten:

Diese Entschädigung wird nach Artikel 5 (3) BayAbgG jeweils zum 01. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Maßzahl für diese Anpassung setzt sich in folgender komplexer Form aus den Entwicklungen der jeweiligen Bezüge und Gehälter zusammen:

  • zu 87,2 % aus dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich;
  • zu 6,2% aus dem Monatsentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für das Tarifgebiet West im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in der höchsten Stufe;
  • und zu 6,6 % aus den Bruttomonatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne Kinder) des Freistaates Bayern der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe.

Folglich könnte es auch zu einer negativen Anpassung kommen. Die auf diese komplexe Weise errechnete Anpassung wird vom Landesamt für Statistik ermittelt und muss der Landtagspräsidentin im März eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Daraufhin ist diese verpflichtet den neuen Betrag der Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen.

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung kann nur funktionieren, wenn auch Gesunde und Gutverdiener dieser angehören, auch wenn sie es auf Grund der Höhe ihres Einkommens nicht müssten. Deshalb bin ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierfür muss ich den Höchstbetrag meiner gesetzlichen Krankenversicherung von monatlich 947,63 Euro von meinen Diäten entrichten. Hierfür erhalte ich einen Zuschuss von 50% bzw. 389,03 € monatlich vom Landtagsamt.
Zum Beitrag zur Pflegeversicherung von monatlich 169,58 € erhalte ich ebenso einen 50%-Zuschuss, bzw. 84,79 € monatlich vom Landtagsamt.

Die Kostenpauschale

Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG von 3.984 Euro (seit 01.07.2023). Diese Pauschale  verwende ich für:

  • mein Regionalbüro in Schwabach (Miete/Nebenkosten, Büroausstattung, Büromaterialien, Telefon, Porto, Kopie- und Druckkosten)
  • Büromaterialien und Portokosten meines Büros im Landtag. Miete fällt hier nicht an.
  • Büroausstattung und Büromaterial in meiner Schwabacher Privatwohnung.
  • Informationsveranstaltungen über meine parlamentarische Arbeit (Druckkosten, Raummieten, Anzeigen u.a.)
  • Zeitungen, Bücher, Informationsbriefe u.ä.
  • mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten (außer Bahn innerhalb Bayerns und ÖPNV in München) und Hotelkosten. Darunter fallen auch Taxifahrten, die ich in Anspruch nehmen muss, wenn notwendig.

Als Grüne Abgeordnete bin ich neben meinem Stimmkreis auch für den Landkreis Roth als Ansprechpartnerin zuständig.
Wenn mich Lobbyvertreter um ein persönliches Gespräch oder Mittagessen bitten, übernehme ich die Rechnung und lade den*die Vertreter*in aus Mitteln der Kostenpauschale ein.
Mandatsbedingte Kosten, die darüber hinausgehen, bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“ (§ 22 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Anpassung der Kostenpauschale:

Auch die Kostenpauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung, angepasst. Sie richtet sich jedoch nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern. Die Vorschriften für die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der Kostenpauschale bestehen analog zu den Vorgaben bezüglich der Entschädigung.

Bei Fernbleiben von einer Sitzung/Abstimmung wird die Kostenpauschale jedoch wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 € und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 € abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 €, maximal aber 100 € pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung (siehe dazu Artikel 7 BayAbgG).

Die bisherige Kostenpauschale wurde zum 1. Juli 2023 um 6,9 Prozent erhöht. Sie orientiert sich am Verbraucherpreisindex.

Altersentschädigung von Abgeordneten des Bayerischen Landtags

Nachdem die Voraussetzung für eine Altersentschädigung daran geknüpft ist, dass ein*e Abgeordnete*r mindesten zehn Jahre dem Bayerischen Landtag angehört haben muss, ist diese mögliche Einkommensquelle für mich derzeit nicht relevant.

Weitere Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag

Das BayAbgG zählt hier noch einige weitere Leistungen auf. Ich erlaube mir lediglich auf die Punkte einzugehen, die für mich relevant sind oder werden könnten:

Übergangsgeld

Dies wird monatlich nach Art. 11 BayAbgG in Höhe der jeweils gültigen Entschädigung nach Art. 5 BayAbgG, also momentan 8.183 Euro, ausgezahlt, sofern ein MdL zumindest ein Jahr dem Gremium angehört hat. Es wird für jedes Jahr (wird bei mehr als einem halben Jahr aufgerundet) der Mitgliedschaft einen Monat lang, maximal jedoch 18 Monate lang, geleistet. Ab dem zweiten Monat werden nach dem Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag nahezu alle Arten von Erwerbseinkommen (außer einkommenssteuerfreie Aufwandsentschädigungen) und Versorgungsbezüge angerechnet. Sollte das Mitglied binnen der Zeit, in der das Übergangsgeld ausgezahlt wird, wieder in den Bayerischen Landtag einziehen, ruhen diese Bezüge. Ggf. sind auch entsprechende Rückerstattungen zu leisten, falls das Übergangsgeld in einer Summe ausbezahlt wurde.

Weitere Leistungen in Zusammenhang mit meinem Landtagsmandat

Für die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht mir im Jahr 2020 ein Jahresbudget von 138.375,89 Euro zur Verfügung. Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber Brutto) bezahlt werden.

Die komplette Verwaltung dieses Budgets übernimmt die Landtagsverwaltung entsprechend der Gesetzesänderung vom 22.05.2013. Ich bleibe Arbeitgeber meiner Mitarbeiter*innen, das Landtagsamt übernimmt gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 4 BayAbgG eigenständig die Abrechnung der Gehälter und anderen Aufwendungen für Mitarbeiter*innen sowie entsprechender Dienst- und Werkverträge.
Die im Art. 8 Abs. 1 Satz 8 BayAbgG genannten Richtlinien des Landtagspräsidiums sind hier zu finden.

Ab 2015 im Doppelhaushalt 2015/2016, dort im Einzelplan 01 Titel 411 03-6:
„Die Erstattungshöchstbeträge orientieren sich an der Beschäftigung einer Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 6 TV-L sowie einer Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 13 TV-L, jeweils letzte Entwicklungsstufe, einschließlich Jahressonderzahlung. Die Beträge enthalten die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung) sowie den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung und werden der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst (Tarifabschlüsse zum TV-L) und Beitragssatzänderungen in der Sozialversicherung einschließlich der Unfallversicherung durch das Landtagsamt angepasst.“ (auf Seite 9 der oben verlinkten pdf-Datei)

Zur Unterstützung meiner parlamentarischen Arbeit wurden die genannten Beträge ausgegeben für:

  • meine Mitarbeiter*innen. Ich beschäftigte in meinem Team im Angestelltenverhältnis drei Personen zwischen 10 und 25 Wochenstunden (Stand: ab 01.11.2020).

Zu keinem Zeitpunkt hatte oder habe ich Verwandte ersten, zweiten, dritten oder vierten Grades beschäftigt.

Das Jahresbudget wird der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst (Tarifabschlüsse zum TV-L) sowie den Beitragssatzänderungen in der Sozialversicherung einschließlich der Unfallversicherung durch das Landtagsamt angepasst (siehe Richtlinien des Landtagspräsidiums, unter 2(1)).

Nach Möglichkeit zahle ich meinen Mitarbeiter*innen Ende des Jahres Weihnachtsgeld. Dies ist seitens der Landtagsverwaltung auf maximal einen zusätzlichen Bruttomonatslohn pro Mitarbeiter*in und Jahr beschränkt.

IuK-Ausstattung

Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Anschaffung von PCs, Faxgeräten, Smartphone, Scanner auch Reparaturen und Installationen von Internetleitungen) nach Art. 6 Abs. 4 BayAbgG stehen jeder*m Abgeordneten bis zu 12.500 Euro pro Wahlperiode zu. Dies würde einem jährlichen Budget von bis zu 2.500 Euro entsprechen, wobei ein Eigenanteil von 15% zu leisten ist. Die Gelder können bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abgerufen werden.
Die Anschaffungen werden zu meinem Eigentum, jedoch müsste ich bei Veräußerung dem Landtagsamt binnen drei Jahren den entsprechenden Zeitwert (reduziert sich um 25% pro Jahr) oder den ggf. höheren Verkaufserlös erstatten.
Für die Informations- und Kommunikationsausstattung meines Münchner Landtagsbüros (ein Arbeitsplatz), meines Regionalbüros in Schwabach (zwei Arbeitsplätze) und meines eigenen Arbeitsplatzes in meiner Schwabacher Wohnung habe ich diesen Betrag in der vergangenen Wahlperiode ausgeschöpft.

Weiterhin haben alle Abgeordnete des Bayerischen Landtags nach Art. 6 (5) BayAbgG „das Recht zur freien Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Bayern“ und erhalten gemäß Art. 6 (3) BayAbgG eine „MVG-LandtagsCard“, die zur freien Nutzung des Münchner Verkehrsverbunds berechtigt.

Weitere Einnahmen aus politischen Mandaten

Für meine ehrenamtliche Arbeit als Stadtratsmitglied erhalte ich derzeit eine Aufwandsentschädigung von monatlich 489,35 Euro. Ergänzend kommt ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse dazu, sowie als selbständig Tätige, eine Pauschalentschädigung von 10,-- € je Stunde Sitzungsdauer für den entstandenen Verdienstausfall.

Nebentätigkeiten

Durch meine Arbeit als freie Autorin erziele ich Einkünfte aus dem Verkauf meiner Bücher. Dieses Einkommen sicherte bisher meinen Lebensunterhalt. Ich habe 10 Romane veröffentlicht und erhalte gemäß meines Verlagsvertrags pro verkauftem Exemplar einen Anteil vom Ladenpreis des Buches. Meine Einnahmen für das Jahr 2022 beliefen sich auf 11.133,69 Euro. Einnahmen aus Lesungen betrugen 1.105 Euro im Jahr 2022. Selbstverständlich unterliegen diese Einkünfte der Steuerpflicht.

 

Abgaben/Spenden an meine Partei

Meine Spenden an die Partei für das Jahr 2022 belaufen sich auf 21.180,42 Euro.

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